Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen
Zusatzvereinbarungzum zum Beherbergungsvertrag
Beherbergung
Betreiberinnen und Betreiber von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben haben ein Hygienekonzept zu erstellen. Keine Maskenpflicht.
Bei positivem Testergebnissen:
- vor Anreise können Sie kostenfrei stornieren
- Sollte während des Zeitraumes der Beherbergung ein Testergebnis positiv ausfallen, ist eine Nachtestung mit einem PCR- Test notwendig.
- Bei sofortiger Abreise wird der restliche Aufenthalt kostenfrei storniert. Die Kosten der professionellen Reinigung und Desinfektion der Ferienwohnung trägt der Gast. Im Falle einer Ausquartierung eines nachfolgenden Gasts werden eventuelle Mehrkosten dem in Quarantäne befindlichen Gast in Rechnung gestellt. Diese Regelungen gelten auch, wenn der Gast als Kontaktperson 1. Grades identifiziert wird.
Hygienekonzept für die Pirateninsel №13
Die Masken- und Abstandspflicht gilt auch für Geimpfte und Genesene: die allgemein verbindlichen Abstandsregeln von 1,50 m, Hygiene- und Verhaltensregeln wie regelmäßig und gründliches Waschen der Hände mit Seife für mindestens 20 Sekunden sowie Hust- und Niesetikette und Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (teilweise sind OP-Masken oder FFP2-Masken vorgeschrieben). Außerdem sollte in Innenräumen, in denen sich vermehrt Menschen aufhalten, regelmäßig gelüftet werden.
Das Ferienhaus wird gereinigt und desinfiziert an die anreisenden Gäste übergeben. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort im Außenbereich oder kontaktlos.
Die Bereitstellung von Leih-Wäschepaketen (Buchung mit Zusatzkosten) ist weiterhin möglich, da die Handtücher, Bettwäsche, Geschirrhandtücher usw. vorab bei mindestens 60°C mit einem bleichmittelhaltigen Vollwaschmittel gewaschen wurden. Alternativ kann der Gast seine Bettwäsche/Handtücher selbst mitbringen. Badehandtücher für den Strand sind generell selbst mitzubringen.
Desinfektions- sowie Reinigungsutensilien stehen in der Ferienunterkunft für die Gäste zur Verfügung.
Im Geschirrspüler sollte nicht das Eco-Programm, sondern nur Programme mit einer Temperatur von mindestens 60 Grad genutzt werden.
Bitte benutzte Taschentücher, Masken und Handschuhe angemessen entsorgen, indem diese in einem verschlossenen Plastikbeutel in der Restmülltonne entsorgt werden. Ebenso sollte bei Abreise kein Müll in dem Ferienhaus zurückgelassen werden, sondern die Mülleimer in den entsprechenden Tonnen geleert werden.
Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes positiv getestet werden: Bei einem positiven Testergebnis wird sich das Gesundheitsamt Nordfriesland mit Ihnen in Verbindung setzen. In diesem Fall müssen Sie die Rückreise an Ihren Heimatort antreten. Bei sofortiger Abreise wird der restliche Aufenthalt kostenfrei storniert. Eventuelle Kosten der professionellen Reinigung und Desinfektion der Ferienwohnung trägt der Gast.
Diese Zusatzvereinbarung gilt zusätzlich zu dem vom Beherbergungsbetrieb ausgearbeiteten Hygienekonzept und entbindet nicht von diesen Maßnahmen.
Sehr geehrter Gast,
Die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb (folgend BHB abgekürzt) und sind Vertragsbestandteile des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
- 1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb (BHB) den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an.
- 1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung (Mietvertrag) zustande. Die Bestätigung erfolgt durch den BHB in schriftlicher Form. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
- 1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2. Reservierung
- 2.1 Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und dem BHB ausdrücklich vereinbart wurde. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt eine Reservierung bei Annahme durch den BHB grundsätzlich zum Vertragsschluss.
- 2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Gast verpflichtet, dem BHB bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gemäß Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des BHB.
3. Leistungen und Preise
- 3.1 Für den Umfang der vom BHB vertraglich geschuldeten Leistungen sind die im Buchungsangebot (Katalog, Internetseite, Gastgeberverzeichnis etc.) ausgeschriebenen, sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich.
- 3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgaben sowie Wahl- und Zusatzleistungen.
4. Bezahlung
- 4.1 Mit Vertragsschluss und Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung fällig, die auf den Beherbergungspreis angerechnet wird. Die Höhe beträgt 20 % des Gesamtpreises. Die Anzahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des BHB zu leisten.
- 4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist der Gesamtbetrag sofort zu entrichten.
- 4.3 Die gesamte Restzahlung ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bis 14 Tage vor Anreise an den BHB zu bezahlen. Ggf. erst während des Aufenthaltes anfallende verbrauchsabhängige Kosten gemäß Ziffer 3.2 sind spätestens am Tage der Abreise zu entrichten.
- 4.4 Der BHB ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, welche dann sofort zahlungsfällig sind.
- 4.5 Werden Anzahlung oder Restzahlung oder beide nicht fristgemäß geleistet, ist der BHB nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
5. Rücktritt des Gastes oder des Gastgebers
- 5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen oder schlechtes Wetter entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
- 5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises bestehen. Der BHB hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.
- 5.3 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast die folgenden anteiligen Kosten an den BHB zu bezahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2. und betragen prozentual bei Übernachtung 90% des vereinbarten Gesamtpreises.
- 5.4 Der Rücktritt ist direkt gegenüber dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen.
- 5.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
- 5.6 Der Gastgeber ist nur beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigen Grundes zum Rücktritt berechtigt. Dieser liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder der Gast irreführende oder falsche Angaben zu seiner Person oder anderen wesentlichen Tatsachen macht. Bei einem berechtigten Rücktritt seitens des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. Obliegenheiten des Gastes
- 6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen.Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
- 6.2 Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe durch den BHB erfolgt ist.
- 6.3 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.3
- 6.4 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
- 6.5 Wenn die Unterkunft als Nichtraucher - Wohnung/Haus ausgewiesen ist, verpflichtet sich der Gast in den Innenräumen nicht zu Rauchen. Bei Nicht-Beachtung hat der Gast die entsprechenden Reinigungskosten (für Vorhänge, Polster usw.) zu tragen.
- 6.6 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nicht gestattet.
7. Haftung des BHB
- 7.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder ein dem Gast entstandener Schaden allein durch das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde.
- 7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
8. An- und Abreise
- 8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
- 8.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den BHB hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
- 8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bitte bis 11 Uhr zu räumen.
9. Verjährung und Hemmung
- 9.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag und gegenüber der Vermittlungsstelle aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung, verjähren nach einem Jahr.
- 9.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch gegenüber dem BHB oder der Vermittlungsstelle als Schuldner begründen, Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
- 9.3 Schweben zwischen dem Gast und dem BHB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
- 10.1 Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.
- 10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung
- 10.3 Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.
11. Verwahrung von Sachen des Gastes
Der Gastgeber bewahrt gefundene Sachen des Gastes 4 Wochen lang auf. Der Gastgeber haftet jedoch nicht für Beschädigung oder Untergang gefundener Sachen. Wenn der Gast sein Eigentum an der gefundenen Sache zweifelsfrei nachweist ist er berechtigt, Sachen jederzeit bei dem Gastgeber herauszuverlangen. Verlangt der Gast die Zusendung gefundener Sachen, geschieht dies auf Kosten des Gastes.